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Einzel-, und Gruppenselbsterfahrung! 

Gruppen und Selbsterfahrung

Ich freue mich, Dich begleiten zu dürfen!

Mögliche Fragestellungen, auf welche du eine Antwort finden möchtest:

  • Wer bin ich wirklich? Weshalb bin ich so wie ich bin?

  • Was benötige ich, um mit mir und meinem Leben zufrieden zu sein?

  • Welche Ressourcen benötige ich, bzw. auf welche kann ich bereits zurück greifen?

  • Wie lebe ich meine Authentizität / Integrität?

  • Welche Rollenbilder habe ich über-, bzw. eingenommen?

  • Welche Glaubenssätze trage ich in mir?

  • Selbstbild vs. Fremdbild u.v.m.

In der Beratungswerkstatt bieten wir  KollegInnen in Ausbildung und/oder unter Supervision die Möglichkeit, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung zu absolvieren. Diese sind nötig, um den Gewerbeschein „Lebens- und Sozialberatung“ zu erlangen oder später selbst Selbsterfahrung anbieten zu können.

Der in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung lt. BGBl. II Nr. 112/ 2006  vorgesehene Nachweis der fachlichen Qualifikation umfasst unter § 1 Abs. 2. c) mind. 30h nachgewiesene Einheiten an Einzelselbsterfahrung. 

Gemäß den Vorgaben der Gewerbeordnung § 3 und § 4 Abs. 3, bin ich ausbildungsberechtigt und biete Auszubildenden der Lebens- und Sozialberatung sowohl Gruppen- wie auch Einzelselbsterfahrung für den Erwerb des Gewerbescheins an.

Personen die bereits das Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) ausüben und den Erwerb einer Ausbildungsberechtigung anstreben, haben ebenfalls die Möglichkeit im Rahmen meines Angebotes der Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung, die erforderlichen Stunden zu absolvieren.

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