Einzel-, und Gruppenselbsterfahrung!
Ich freue mich, Dich begleiten zu dürfen!
Mögliche Fragestellungen, auf welche du eine Antwort finden möchtest:
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Wer bin ich wirklich? Weshalb bin ich so wie ich bin?
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Was benötige ich, um mit mir und meinem Leben zufrieden zu sein?
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Welche Ressourcen benötige ich, bzw. auf welche kann ich bereits zurück greifen?
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Wie lebe ich meine Authentizität / Integrität?
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Welche Rollenbilder habe ich über-, bzw. eingenommen?
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Welche Glaubenssätze trage ich in mir?
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Selbstbild vs. Fremdbild u.v.m.
In der Beratungswerkstatt bieten wir KollegInnen in Ausbildung und/oder unter Supervision die Möglichkeit, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung zu absolvieren. Diese sind nötig, um den Gewerbeschein „Lebens- und Sozialberatung“ zu erlangen oder später selbst Selbsterfahrung anbieten zu können.
Der in der Lebens- und Sozialberatungsverordnung lt. BGBl. II Nr. 112/ 2006 vorgesehene Nachweis der fachlichen Qualifikation umfasst unter § 1 Abs. 2. c) mind. 30h nachgewiesene Einheiten an Einzelselbsterfahrung.
Gemäß den Vorgaben der Gewerbeordnung § 3 und § 4 Abs. 3, bin ich ausbildungsberechtigt und biete Auszubildenden der Lebens- und Sozialberatung sowohl Gruppen- wie auch Einzelselbsterfahrung für den Erwerb des Gewerbescheins an.
Personen die bereits das Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung) ausüben und den Erwerb einer Ausbildungsberechtigung anstreben, haben ebenfalls die Möglichkeit im Rahmen meines Angebotes der Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung, die erforderlichen Stunden zu absolvieren.